Projektflächen-Kooperationen

Für Eigentümer und Nutznießer kleiner Flächen rentiert sich Installation und Netzanschluss einer Photovoltaik-Anlage oft nicht. Das ist besonders ärgerlich, wenn es sich dabei um privilegierte Flächen (Freiflächen entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen) handelt, für die es gemäß § 35 Abs 1. Nr. 8 b Baugesetzbuch bei PV-Installationen nur eines einfachen Bauantrages bedarf.

Eine Lösung liegt in der Verbindung kleiner Flächen zu einer Solarflächen-Kooperation. Mit unserer firmeneigenen Analysesoftware ermitteln wir für Sie, welche potenziellen Partner-Flächen sich in der Nähe Ihrer Projektfläche befinden und für eine Kooperation in Frage kommen.

So gehts!

Senden Sie uns eine Auflistung der Standorte, deren Flächen Sie bereits für PV-Installationen gesichert haben an: [email protected]

Tragen Sie dabei folgende Daten in eine als CSV gespeicherte Datei ein:

Breitengrad; Längengrad; Gemarkung; Flur; Flurstück; Flächengröße in Hektar gesamt; Flächengröße privilegiert
Z.B.: 52,516274; 13,3773477; Berlin; 7; 500; 1,2; 0,8

Sie erhalten dann von uns monatlich eine Liste mit potenziellen Partnern im Umkreis von bis zu drei km.

Regeln

  • Die Daten werden bis zu drei Monate nach dem letzten Upload verwendet und danach automatisch gelöscht. Sie erhalten vorher eine Erinnerung per E-Mail.
  • Für die Vermittlung von Flächen wird eine Schutzgebühr von 5 Euro pro Monat erhoben. Beide Partner erhalten in dem Fall die gegenseitigen Kontaktdaten.
  • Uploads mit falschen Daten führen zum Ausschluss und Sperrung.
  • Bei Projektrealisierung über unseren Service berechnen wir eine Gebühr von 200 Euro je vermittelten Hektar genutzter Projektfläche.
  • Bei nicht angemeldeten aber durchgeführten Kooperationen, wo die Projekte tatsächlich eine gemeinsame Infrastruktur nutzen, wird eine Strafzahlung von 800 Euro je Hektar fällig. Dafür reicht es aus, dass die betroffenen Flächen in unseren regelmäßigen Berichten den Partnern gemeldet wurden. Die Partner stimmen mit der Nutzung dieser Dienstleistung einer Kontrolle von „verdächtigen“ Projekten zu. Das gilt auch für Projekte des Partners im Umkreis von drei km in der Nähe der gemeldeten Flächen.

Keine Fläche zu klein!